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Sonderinformationen zum mobilen Arbeiten mit Privatgeräten zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Gültigkeit vorerst bis zum 19.4.2020
Insbesondere die effiziente Behandlung von Corona-Patienten sowie die Schulschließungen machen in deutlich größerem Umfang elektronische Kommunikation zwingend erforderlich. Da es in der Kürze der Zeit für die öffentlichen Stellen schwierig ist, hierfür dienstliche Geräte zur Verfügung zu stellen, akzeptiert der Bayerische Landesbeauftragte vorübergehend die Verwendung von Privatgeräten sowie die Nutzung von Messengern und Clouddiensten unter gewissen Rahmenbedingungen:
Videokonferenzen und Messengerdienste zur Kommunikation von Beschäftigten in öffentlichen Stellen (Ärzte, Pflegepersonal, Lehrer etc.) untereinander sowie mit Personen außerhalb öffentlicher Einrichtungen (Patienten, Schüler, Studierende, Antragsteller etc.): Dafür dürfen auch nicht-dienstliche Geräte genutzt werden, wenn folgende technische Bedingungen eingehalten werden:
Quelle: https://www.datenschutz-bayern.de/corona/sonderinfo.html [23.03.2020]
Die Online-Angebote der Medienzentren sind jetzt auch für Schüler verfügbar!
Filme und begleitende Arbeitsmaterialien können daher nun auch über einen Link geteilt werden.
Hier finden Sie die Online-Angebote der beiden Medienzentren:
Zu beachten:
Anleitungen:

Durch den Unterrichtsausfall im Rahmen der Corona-Krise sind wir alle gezwungen neue Wege der digitalen Kommunikation und Bereitstellung von Unterrichtsmaterial zu erproben.
Auf den folgenden Seiten, möchten wir Ihnen Informationen bieten, die Sie darin unterstützen können.
Wir sind sehr bemüht Ihnen bei allen Problemen mit kompetenter Beratung und Hilfestellung zur Seite zu stehen.
Manchmal ist es leider nicht möglich Ihr Problem telefonisch zu lösen.
Wir greifen dann auf ein Fernwartungstool zurück. Damit können wir Ihren Bildschirm einsehen und erlangen auch Zugriff auf die Steuerung Ihres Computers oder mobilen Endgerätes.
Bitte stellen Sie vor dem Öffnen des Programmes sicher, dass keine personenbezogenen Daten (E-Mail, Schülerlisten) geöffnet oder sichtbar sind.
Starten Sie die Anwendung nur, wenn Sie explizit von Ihrem Berater dazu aufgefordert werden.